Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für

Ferienwohnung Lieblingsort

Mountain Apartments Dietmannsried

KemptenCityHostPlus

Shared-LiveWorkSuites

Herbergshaus

Timos Dahoam

Mountain Apartments Leutkirch

Work & Stay KemptenCityHost

Basic Monteurzimmer Work & Stay

Work & Travellodge Münsingen

Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald das Zimmer oder die Wohnung schriftlich per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege bestellt und vom Vermieter bestätigt oder – sofern eine ausdrückliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt wurde.

Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts.

Zahlungspflicht und Nichtinanspruchnahme

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

Die ersparten Aufwendungen betragen erfahrungsgemäß 20 % des Übernachtungspreises.

Der Vermieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zu einer anderweitigen Vergabe ist der Gast verpflichtet, den entsprechend geminderten Betrag zu zahlen.

Schadensersatz bei Nichtbereitstellung

Sollte der Vermieter das gebuchte Zimmer oder die Wohnung nicht bereitstellen können, ist er verpflichtet, dem Gast einen angemessenen Schadensersatz zu leisten, der sich nach den tatsächlich entstandenen Mehrkosten und dem nachweisbaren Schaden richtet.

Nutzung der Unterkunft

Die Unterkunft darf ausschließlich von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.

Für jede zusätzliche, nicht angemeldete Person wird ein gesondertes Entgelt von 15 € pro Nacht erhoben.

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet.

Im Falle einer unberechtigten Nutzung durch zusätzliche Personen oder bei sonstigen schwerwiegenden Vertragsverstößen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Gastes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, soweit der Vermieter den Kündigungsgrund nicht zu vertreten hat.

An- und Abreise

Der Check-out hat in allen Objekten bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.

Der Check-in ist wie folgt möglich:

ab 14:00 Uhr in der Shared-LiveWorkSuite

ab 15:00 Uhr im KemptenCityHostPlus

ab 15:00 Uhr im Work & Stay KemptenCityHost

ab 15:00 Uhr im Basic Monteurzimmer Work & Stay

ab 16:00 Uhr in der Ferienwohnung Lieblingsort

ab 16:00 Uhr in den Mountain Apartments Dietmannsried

ab 16:00 Uhr im Herbergshaus

ab 16:00 Uhr in Timos Dahoam

ab 16:00 Uhr in den Work & Travellodges Münsingen

ab 16:00 Uhr in den Mountain Apartments Leutkirch

Hausordnung

Der Gast ist verpflichtet, die jeweilige Hausordnung einzuhalten.

Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr.

TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Fenster (außer gekippte Fenster) und Türen sind beim Verlassen der Unterkunft zu schließen.

In sämtlichen Gebäuden gilt ein allgemeines Rauchverbot.

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot kann eine Reinigungspauschale von 200 € netto sowie etwaige Folgekosten (z. B. Ausfallzeiten) berechnet werden.

Die Mitnahme oder Unterbringung von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausnahmen gelten nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Timos Dahoam, Work & Travellodge Münsingen sowie Work & Stay KemptenCityHost.

Bei unerlaubter Tierhaltung kann eine Reinigungspauschale von 150 € netto berechnet werden.

Das Mitnehmen von Fahrrädern in die Unterkunft ist nicht gestattet.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Pauschale von 100 € erhoben.

PKW-Stellplätze können teilweise, je nach Verfügbarkeit, im Online-Check-in hinzugebucht werden.

Ferienwohnungen verfügen über einen eigenen Stellplatz. Bei Nutzung durch zwei Fahrzeuge ist vorherige Rücksprache erforderlich.

Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Veränderungen an der Unterkunft ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen dürfen die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung betreten. Bei Gefahr im Verzug ist ein Zutritt ohne vorherige Ankündigung zulässig.

Verbot unerlaubter Tätigkeiten

Jegliche Tätigkeiten, die gegen geltende Gesetze oder die öffentliche Ordnung verstoßen, sind untersagt.

Insbesondere sind gewerbliche Tätigkeiten, Prostitution, Glücksspiel, das Lagern gefährlicher Substanzen sowie der Besitz, Konsum oder Handel von Cannabis – unabhängig von einer etwaigen gesetzlichen Zulässigkeit – in sämtlichen Objekten und zugehörigen Außenbereichen untersagt.

Schäden und Mängel

Mängel oder Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Vom Gast verursachte Schäden werden diesem in Rechnung gestellt.

Rauchwarnmelder und Sicherheitseinrichtungen

Die Unterkünfte sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Jegliche Manipulation oder Deaktivierung ist strengstens untersagt und wird mit einer pauschalen Gebühr von 250 € sowie der Haftung für daraus entstehende Folgeschäden geahndet.

Gerichtsstand

Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Betriebsort des Vermieters.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.